CORONAVIRUS
Informationen des Bürgermeisters
Werte Bürger*innen,
die Ausbreitung des Coronavirus wird in den kommenden Wochen mit Einschränkungen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens auch in unserer Gemeinde verbunden sein. Wir sollten alle gemeinsam verantwortlich alles Mögliche versuchen, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu minimieren. Für die notwendigen Einschränkungen bitten wir Sie um Ihr Verständnis.
Aktuelle Meldungen des Landratsamtes Mittelsachsen (Hier finden Sie auch alle weiteren (älteren) Meldungen)
Informationen Stand 21.10.2020
Informationen Stand 05.10.2020
Informationen Stand 29.09.2020
Informationen Stand 16.09.2020
Informationen Stand 25.08.2020
Informationen Stand 16.08.2020
Informationen Stand 13.08.2020
- Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, von Schulen und Schulinternaten
- Anlage 1: Versicherung der Kenntnisnahme der Betretungsverbote sowie der Infektionsschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie
- Anlage 2: Gesundheitsbestätigung
Informationen Stand 14.07.2020
- Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus (gültig 18.07. bis 31.08.2020)
- Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Kindertagesbetreuung/Schulen (gültig 18.07. bis 30.08.2020)
Informationen Stand 29.06.2020
- Sächsische Corona Quarantäne Verordnung vom 25.06.2020
- Allgemeinverfügung Hygieneauflagen vom 25.06.2020
Informationen Stand 05.06.2020
Informationen Stand 17.05.2020
Informationen Stand 16.05.2020
Informationen Stand 15.05.2020
- Allgemeinverfügung - Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus - Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12. Mai 2020, Az.: 15-5422/22
- Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie - Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12. Mai 2020, Az: 15-5422/4
- Allgemeinverfügung - Betretungsverbot für Werkstätten für behinderte Menschen, andere Leistungsanbieter und tagesstrukturierende Angebote - Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12. Mai 2020, Az.: 43-510/70
- Allgemeinverfügung - Notwendige Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus (SARS-CoV-2, COVID-19) - Regelungen für stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen, Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen sowie Hospize im Freistaat Sachsen - Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12. Mai 2020, Az.: 33-5421.50/79
- Allgemeinverfügung - Betretungsverbot in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12. Mai 2020, Az.: 42-6928/24
- Allgemeinverfügung - Betretungsverbot von Tagespflegeeinrichtungen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12. Mai 2020 Az.: 33-5421.50/58-80
- Allgemeinverfügung - Anordnung von Schutzmaßnahmen an Krankenhäusern und stationären medizinischen Rehabilitations- einrichtungen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus und zur Behandlung von COVID-19 Patientinnen und Patienten - Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12. Mai 2020, Az.: 34-5422.40/6
Informationen Stand 02.05.2020
- Neues Notbetreuungsformular
- Übersicht der Sektoren mit Anspruch auf Notbetreuung
- Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen - Elternbeiträge nur bei Nutzung der Betreuungsangebote
- Allgemeinverfügung - Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Einstellung des Betriebs von Schulen und Kindertageseinrichtungen
- Allgemeinverfügung - Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus vom 04.05.2020
Informationen Stand 01.05.2020
Informationen Stand 19.04.2020
- Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
- Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
- Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus
- Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 17. April 2020, Az.: 15-5422/22
Informationen Stand 17.04.2020
- Anspruch auf Notbetreuung in Kindertagesstätten und Schulen erweitert, Stand: 17.04.2020
Informationen Stand 01.04.2020
- Allgemeinverfügung
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Verbot von Veranstaltungen - Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
vom 31. März 2020 - Anlage zur Allgemeinverfügung
- Sächsische Corona Schutz-Verordnung
Informationen Stand 31.03.2020
Informationen Stand 24.03.2020
- Elternbrief der Gemeindeverwaltung Zschaitz-Ottewig
- Handzettel mit Informationen zum Umgang in der Corona-Pandemie auf Deutsch, Englisch und Arabisch (zum Aufrufen bitte jeweils auf die Sprache klicken)
Informationen Stand 23.03.2020
- Häufige Fragen und Antworten zur Ausgangsbeschränkung (herausgegeben vom Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt)
Informationen Stand 22.03.2020
Aktuellste Information zum Stand Coronavirus: Ausgangsbeschränkung ist beschlossen
Informationen Stand 17./18.03.2020
1. Presseinformationen des Landratsamts zum Coronavirus
2. Mitteilung des Präsidenten des Kreissportbundes Mittelsachsen
4. Besucherverkehr eingeschränkt ab 18.03.2020
Aufgrund der aktuellen Situation wird der Bürgerverkehr in der Gemeindeverwaltung eingeschränkt. Bitte prüfen Sie selbst, wie dringend Ihr Anliegen ist und ob Sie es nicht schriftlich, telefonisch oder per Mail vortragen können.
Abzugebende Formulare können in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden.
Die Kontaktdaten wie beispielsweise E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung finden Sie auf unserer Homepage www.gemeinde-zschaitz-ottewig.de im Amtsblatt oder rufen Sie einfach im Sekretariat an. Sie werden dann zum richtigen Ansprechpartner weitergeleitet. Telefonnummer: 034324 21890
Telefonische Erreichbarkeit
Montag |
geschlossen |
Dienstag |
9 Uhr bis 12 Uhr & 13 Uhr bis 18 Uhr |
Mittwoch |
geschlossen |
Donnerstag |
9 Uhr bis 12 Uhr & 13 Uhr bis 15 Uhr |
Freitag |
9 Uhr bis 12 Uhr |
Persönliche Termine sind NUR nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich. Der interne Dienstbetrieb der Gemeindeverwaltung wird aufrechterhalten. Anträge, die per Post oder E-Mail eingehen, werden bearbeitet.
5. Kitas und Schulen
Sachsens Kultusministerium ordnete für öffentliche Schulen ab Montag (16. März 2020) unterrichtsfreie Zeit an.
Die Anordnung gilt bis zum 17. März 2020. Die Schulen bleiben bis dahin geöffnet. Das Lehrpersonal ist anwesend, um die Betreuung für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. In der unterrichtsfreien Zeit können Schülerinnen und Schüler jedoch zu Hause bleiben. Eine Schulpflicht besteht nicht. Mit der Entscheidung wird Eltern die Möglichkeit gegeben, sich bis zur Schließung von Schulen, auf eine Betreuung von Kindern und Schülern im häuslichen Umfeld einstellen zu können.
Sofern Sie die Möglichkeit haben, Ihr Kind zu Hause zu betreuen, so helfen Sie bitte uns und unseren Mitmenschen zur Minimierung der Ausbreitung des Coronavirus und lassen Ihr Kind zu Hause.
Ab 18. März 2020 bleiben die Schulen und Kitas komplett geschlossen.
Das bedeutet dann:
Ausschließlich für Alleinerziehende und Eltern, die BEIDE zu bestimmten Berufsgruppen der sogenannten Kritischen Infrastruktur (KRITIS) gehören, wird dann eine Notfallbetreuung in den Kindertagesstätten sichergestellt. Eine Notfallbetreuung wird in erster Linie sichergestellt für Kinder von Krankenschwestern, Ärzten, Pflegepersonal, Erziehern aus Kindertagesstätten, Angestellte des Rettungsdienstes, Angestellte in den Bereichen der Infrastrukturaufrechterhaltung wie z. B. in den Sektoren Gas, Strom, Wasser, Abwasser und anderen Bereichen der notwendigen Daseinsvorsorge.
Die Einordnung, welche Berufsgruppen zur KRITIS gehören, wird anhand eines Antragsformulars ermittelt. Es muss bis zum 18. März 2020 ausgefüllt abgegeben werden. Dem Antrag wird nur in berechtigten Ausnahmefällen stattgegeben.
Weiterhin möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die weitere Notbetreuung nur und ausschließlich in unserer Kita-Einrichtung in Zschaitz stattfinden wird. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Hier finden Sie die notwendigen wichtigen Dokumente:
- Formular zur Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung in Kita und Schule
- Übersicht der Berufe der kritischen Infrastruktur
Die Formulare sind in der Anlage beigefügt!
Der Landkreis Mittelsachsen hat alle Informationen zum neuartigen Corona-Virus im Internet zusammengestellt. Das Gesundheitsamt des Landkreises ist unter der Telefonnummer 03731 799-6249 erreichbar.
Der Landkreis Mittelsachsen hat alle Informationen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 im Internet zusammengestellt und informiert regelmäßig über wesentliche Belange zum Auftreten des Coronavirus.
(während der Dienstzeiten)
E-Mail:
https://www.landkreis-mittelsachsen.de/corona
Nutzen Sie diese Informationsquellen.
Auch der Freistaat Sachsen und das Robert-Koch-Institut informieren auf ihren jeweiligen Plattformen umfangreich.
6. Schließung weiterer gemeindlichen Einrichtungen
Ab sofort bleiben alle gemeindlichen Sporteinrichtungen (Sporthalle/Sportplätze) sowie Bibliotheken bis auf weiteres geschlossen.
7. Hinweise für Unternehmen (Stand 15.03.2020)
Behörden und Institutionen auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene geben Unterstützungs- und Informationsmöglichkeiten zum Umgang mit dem Auftreten und den Folgeerscheinungen des neuartigen Virus.
Regionale Ebene
Die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus betreffen vermehrt die Wirtschaft. Die Industrie- und Handelskammer Chemnitz hat deshalb alle relevanten Informationen, Links und Tipps für Unternehmen auf ihrer Internetseite unter www.chemnitz.ihk24.de/corona-virus zusammengestellt und aktualisiert diese regelmäßig.
(Stand: 13. März 2020)
Land
Wenn es in Unternehmen aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus zu Beeinträchtigungen kommt, stehen laut Sächsischen Staatsministerium für Finanzen auch verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter zur Verfügung. So können auf Antrag laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer beziehungsweise Körperschaftsteuer herabgesetzt oder ausgesetzt werden. Fällige Steuerzahlungen lassen sich stunden; Säumniszuschläge können erlassen werden. Auch auf Vollstreckungsmaßnahmen kann vorübergehend verzichtet werden. Betroffenen Unternehmen wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt aufzunehmen.
Wer auf Grund des Coronavirus offiziell unter Quarantäne gestellt wird, einem Tätigkeitsverbot unterliegt und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, kann über die Landesdirektion Sachsen eine Entschädigung beantragen. Bei Angestellten zahlt in der Regel der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt zunächst weiter. Dieser kann sich das Geld im Nachhinein von der Landesdirektion Sachsen auf Antrag erstatten lassen. Grundlage für die Entschädigung ist das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz).
Bund
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist in ständigem Austausch mit der Wirtschaft zu den Auswirkungen des Coronavirus. Anlassbezogen sind verschiedene Hotlines geschalten:
- Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus (Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen, etc.) – Telefon: 030 346465100 (Montag – Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr)
- Hotline für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus – Telefon: 030 18615-1515 (Montag – Freitag 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr)
- Hotline zu Fördermaßnahmen – Telefon: 030 18615-8000 (Montag – Donnerstag 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr)
- Beantragung von Kurzarbeitergeld: Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur – Unternehmerhotline der Bundesagentur: Telefon: 0800 45555 20
- Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen: BAFA-Hotline: 06196 908-1444, E-Mail:
Vor dem Hintergrund des Auftretens des Coronavirus hat die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) ihren Praxisleitfaden „Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie" aktualisiert.
Das Bundesministerium für Gesundheit stellt auf seiner Website tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus zur Verfügung: www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Hinweise zu Risiken bei beruflichen Auslandsreisen finden Sie im Leitfaden der Berufsgenossenschaft RCI, dem Gesamtverband der Versicherungsunternehmen, der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der International SOS Foundation: Leitfaden zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bei beruflichen Auslandsreisen und Entsendungen.
8. Links für weitere Informationen
- Landratsamt
- Robert-Koch-Institut
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Information zur Schließung der Schulen und Kitas
Medieninformation zur unterrichtsfreien Zeit
Informationen Stand 15.03.2020
Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Immo Barkawitz
Bürgermeister